
“Rapidshare kooperiert mit Warner Bros.” lautet der Titel eines Artikels auf der Internetseite Newteevee vom 16. Dezember 2009. Eine große Ankündigung, die von den Medien bisher unterschlagen wurde. Erstaunlich, impliziert die Schlagzeile doch gewissermaßen eine Zusammenarbeit von Gut und Böse, von Ebbe und Flut, von Bild-Zeitung und Spiegel. Wer jedoch etwas genauer hinsieht, der muss feststellen, dass es sich bei der Zusammenarbeit nur um das Bereitstellen einiger Trailer für Kinofilme auf den Seiten des Schweizer Sharehosters handelt. Alles andere wäre auch mehr als verwunderlich, oder?
Sollte Warner in Zukunft tatsächlich Filme über Rapidshare zum legalen (und kostenpflichtigen) Download anbieten, würde sich das Studio damit wirklich einen Gefallen tun? Wird durch eine Kooperation – in welcher Form auch immer – nicht vielmehr die Bekanntheit von Rapidshare nur noch zusätzlich gesteigert? Und wird sich ein Kunde, der das Angebot in Anspruch nimmt, nicht zweimal fragen, ob er für einen Film bezahlen soll, wenn dieser nur einen Klick weiter umsonst auf ihn wartet? Zugegeben, letzteres Problem ist kein neues und überall im Internet weit verbreitet. Neu wäre jedoch, dass ein Filmstudio sein Eigentum über einen Anbieter zur Verfügung stellen würde, der in der Vergangenheit eher zu einem der Schuldigen für sinkende Einnahmen an Kinokassen und durch DVD-Verkauf erklärt wurde. Eine Kooperation zwischen Rapidshare und Warner Bros. erscheint vor diesem Hintergrund eher zweifelhaft.
Nicht nur für Warner stände einiges auf dem Spiel. Rapidshare, ein Dinosaurier im Bereich Sharehosting, musste in der Vergangenheit zusehen, wie immer mehr Konkurrenten den lukrativen Markt betraten. Viele konnten sich nicht behaupten und verschwanden genauso schnell, wie sie die Bildfläche betreten hatten, auch wieder. Andere, wie storage.to, hotfile.com oder uploaded.to waren jedoch erfolgreicher und grasen nun auf dem Feld nach Preminum-Kunden, also jenen Kunden, die für schnellere Downloads und mehr Speicherplatz Geld bezahlen. Sollte Rapidshare nun also versuchen, sich durch eine Kooperation mit den Filmstudios wieder etwas Vorsprung zurückzuerobern, so kann das bei den Kunden auch schnell falsch verstanden werden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Bedenken, was Rapidshare mit den gespeicherten Daten eigentlich anstellt. Immer, wenn ein Nutzer eine Datei auf einen der Server lädt, werden neben der IP-Adresse auch – soweit es sich um einen Premiumkunden handelt – die passenden persönlichen Daten gespeichert. Es ließe sich also relativ einfach nachvollziehen, welche Person eine urheberrechtlich geschützte Datei hochgeladen, und die passenden Links anschließend in einschlägigen Tauschforen zum Download angeboten hat. Bisher hat sich Rapidshare jedoch gegen eine Herausgabe der Daten an die Rechtehalter ausgesprochen und datenschutzrechtliche Gründe vorgeschoben. Auf der Internetseite des Anbieters heißt es zwar:
Sofern wir gesetzlich verpflichtet sind, Informationen über die Herkunft einer Datei bekanntzugeben, kommen wir dieser Verpflichtung nach.
Bereits einen Satz weiter wird jedoch relativiert:
Die rechtlichen Umstände werden in jedem Fall neu geprüft. Eine Weitergabe von Daten ohne rechtliche Grundlage findet nicht statt.
Jeden Fall rechtlich erneut prüfen bedeutet, dass auf die Rechteinhaber hohe Kosten zukommen, wollen sie wegen jedem Film, Album oder Lied den Urheber der Rechteverletzung ausfindig machen. Kosten, auf die im Zweifel verzichtet wird. Stattdessen fokussiert man sich auf die Suche nach rechtlich geschützten Dateien und lässt diese durch die verschiedenen Anbieter entfernen. Sollte es nun zu einer Kooperation kommen, dann würden die bisherigen Nutzer von Rapidshare diese Zusammenarbeit sicherlich kritisch hinterfragen. Neben einer Weitergabe der bei jedem Upload gesammelten Daten (MD5-Checksumme der Datei, IP-Adresse des Rechners, von dem der Upload gestartet wird, Zeitpunkt des Uploads, welchem Account die Datei zugeordnet werden soll) wäre auch die Implementierung von Suchroutinen zum Aufspüren illegaler Dateien denkbar. Zwar werden diese nach Aussage der Rapidshare-Betreiber nicht angewendet, einem Gerichtsurteil vom 12. Juni 2009 folgend, muss der Sharehoster jedoch in Zukunft die Veröffentlichung von 5000 Musikstücken auf seiner Seite unterbinden. Ohne eine automatisierte Suchfunktion ein hoffnungsloses Unterfangen.
Ob es in Zukunft tatsächlich zu einer Kooperation zwischen Filmstudio(s) und Sharehoster(n) kommt, wird sich zeigen. Auch darf spekuliert werden, in welcher Form diese Zusammenarbeit stattfinden wird. Beide Seiten werden Vor- und Nachteile abwägen müssen. Vielleicht wird ihnen die Entscheidung durch ein weiteres Gerichtsurteil auch abgenommen. Vielleicht spricht in fünf Jahren auch schon niemand mehr von One-Click-Hostern.


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